Das geltende Recht der GmbH wurde überarbeitet. Am 1. Juli 2007 trat das neue GmbH-Recht in Kraft, welches für alle bestehenden Gesellschaften grosse Veränderungen nach sich ziehen wird.
Mit dem revidierten Recht werden Gesetzesteile, welche keinen Sinn mehr ergeben oder nie ergaben, abgeändert oder gar gelöscht. Zum Beispiel wird die Begrenzung eines Stammanteils je Gesellschafter abgeschafft, sowie auch die Höchstlimite des Stammkapitals. Ebenfalls entfällt die jährliche Meldepflicht der Gesellschaft beim Handelsregisteramt. Die Übergabe der Stammanteile wird vereinfacht. Das heisst, der Übertrag muss nicht länger öffentlich beurkundet sein, sondern lediglich in schriftlicher Form erfolgen. Die Mindestlimite eines Stammanteils wird von 1′000 auf 100 Schweizer Franken herabgesetzt. Dies gibt die Möglichkeit, mehr Stammanteile auszugeben.
Die wichtigste Änderung, welche die GmbH liberaler gestaltet, ist, dass die GmbH auch nur von einer Person gegründet werden kann. Auch Ausländer können eine GmbH gründen, müssen aber in der Schweiz wohnhaft sein.
GmbHs mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern brauchen neu ausnahmslos eine Revisionsstelle. Dies ist mit Kosten, sowie einem grösseren Verwaltungsaufwand verbunden. Das Thema der Revisionsstelle wird in der News „Revisionsstelle nur noch für grosse GmbHs und AGs vorgeschrieben“ detailliert erläutert.
Die Rechnungslegung ist neu dem Aktienrecht unterstellt, was genauere Vorschriften mit sich bringt. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch vergrössert. Gleichzeitig natürlich auch die Kosten.
Die Stammeinlagen müssen voll liberiert sein. Eine Teil-Liberierung ist aus Gründen der Solidarhaftung nicht mehr möglich.
Die Wahl des Firmennamens wird eingeschränkt. Zwangsweise muss neu bei allen Gesellschaften die Rechtsform in der Firma ersichtlich sein (z.B. Muster GmbH). Diese Änderung gilt zwingend auch für AGs!
Für die Gründung einer GmbH wird nur noch ein Gründer benötigt. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies künftig auch bei den AGs der Fall sein wird. Die GmbH wird zu einer Einzelfirma mit beschränkter Haftung. Die beschränkte Haftung ist für den Geschäftsführer im wörtlichen Sinne gemeint. Er haftet vollumfänglich, so zum Beispiel für die Sozialversicherungen.
Das neue Recht der GmbH bringt eine entscheidende Änderung in Bezug auf den Eintrag im Handelsregister mit. Die GmbH kann nach wie vor auf Konkurs betrieben werden, nicht so der geschäftsführende Gesellschafter.