Die Vorteile einer AG oder GmbH sind:
- Sie beschränken Ihre Haftung als Unternehmer/in auf das Gesellschaftskapital. Die Aktiengesellschaft muss ein Mindestkapital von CHF 100′000.- aufweisen, wobei Fr. 50′000.– schon bei Gründung beigebracht werden müssen (Art. 621 und Art. 632 Abs. 2 OR). Die GmbH weist ein Mindestkapital von CHF 20′000.- auf, wovon CHF 10′000.- bei Gründung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden müssen (Art. 773 und Art. 774 Abs. 2 OR). Die Haftungsbeschränkung kann in der Startphase, die mit gewissen Risiken verbunden ist, sinnvoll sein. Sowohl bei der AG als auch bei der GmbH muss das anlässlich der Gründung eingesetzte Kapital auf Aufforderung des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführer nachbezahlt werden.
- Weitere Vorteile der AG bilden die hohe Flexibilität bei der Beteiligung von strategischen Partnern und von Mitarbeitern. Die GmbH bietet Ihnen in diesem Bereich nicht dieselbe Flexibilität wie die AG. Dafür sind die Verwaltungskosten der GmbH tiefer.