Eine GmbH in Estland

Es gibt heutzutage zahlreiche Möglichkeiten, Firmen, Geschäfte und Vermögen in andere Länder zu verlagern und so von niedrigen Steuersätzen zu profitieren – ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Länder mit modernen, unternehmerfreundlichen Steuersystemen liegen direkt vor Deutschlands Haustür: zehn neue Länder und mit ihnen rund 70 Millionen Bürger wurden am 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union.

Deutschlands Unternehmer sind in Zukunft nur wettbewerbsfähig, wenn sie die Vorteile der neuen EU-Standorte mit den deutschen kombinieren. Nutzen auch Sie die neuen EU-Länder, um neue Absatzmärkte zu erschließen, Kosten zu reduzieren und somit Ihre Gewinne zu stabilisieren bzw. zu erhöhen und damit auch Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Jobverlagerungen machen die im Inland verbleibenden Stellen rentabler und damit sicherer. Außerdem verbessern sie die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf den Weltmärkten und ermöglichen Exportsteigerungen.

Estland: Europas modernstes Steuersystem

Estland ist die nördlichste der drei baltischen Republiken. Auf einer Fläche von 45.227 km² leben nur etwa 1,3 Millionen Menschen. Die Amtssprache in Estland ist Estnisch, das zur finnougrischen Sprachfamilie gehört und mit dem Finnischen und Ungarischen eng verwandt ist. Auch Englisch und Deutsch werden von vielen Einwohnern gesprochen und verstanden

Seit dem 1. Mai 2004 ist Estland Mitglied der EU.

Das kleine Land hebt sich insbesondere durch sein modernes Steuersystem von anderen Staaten ab. Denn Estland ist das einzige EU-Land, in dem thesaurierte Gewinne von Unternehmen nicht besteuert werden. D.h. Gewinne stärken ungeschmälert die Selbstfinanzierungskraft. Unternehmen können Eigenkapital bilden und verfügen über mehr Mittel zur Expansion oder als Reserve für schlechte Zeiten.

Eine deutsche GmbH führt von jedem verdienten Euro etwa 40 Cent an den Staat ab (25 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer). Eine estnische OÜ, wie die GmbH auf Estnisch heißt, dagegen keinen Cent.

Estnische Unternehmen haben gegenüber deutschen Unternehmen somit einen massiven Wettbewerbsvorteil: Sie können Investitionen aus Eigenmitteln finanzieren, statt teure Bankkredite aufzunehmen.

Steuern werden für estnische Unternehmer erst mit Gewinnausschüttung fällig. Aber auch von den dann zu zahlenden 26 % können deutsche Steuerzahler nur träumen.

Schüttet eine deutsche GmbH Gewinne aus, wird diese Ausschüttung zur Hälfte den steuerpflichtigen Einkünften des Empfängers zugerechnet (Halbeinkünfteverfahren). Wird der deutsche Spitzensteuersatz von 45 %, der bei ledigen Steuerpflichtigen schon ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 55.000 Euro anfällt, gezahlt, kommen bei einem deutschen GmbH-Gesellschafter von jedem Euro GmbH-Gewinn weniger als 47 Cent an.

Estnische Gesellschaften eignen sich hervorragend als “Spardose”. Gewinne können zu 100 % wieder in gewinnträchtige Projekte investiert werden. Nach Deutschland ausgeschüttete Gewinne sind in Deutschland voll steuerpflichtig, es verbleibt dennoch ein beträchtlicher Liquiditätsvorteil.

Das estnische Steuerrecht ist unkompliziert, da es nicht organisch gewachsen, sondern auf modernen wissenschaftlichen Kenntnissen basierend in den letzten Jahren neu geschaffen wurde.

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